Kosten & Förderung

KfW-Förderung für Nichtwohngebäude in Niedersachsen: Wie viel Tilgungszuschuss ist für Ihr Gebäude drin?

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20268 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Saniertes Autohaus mit Glasfassade und Photovoltaik auf dem Flachdach in einem Gewerbegebiet in Braunschweig

Die KfW fördert die Sanierung von Nichtwohngebäuden mit dem Kredit 263, der einen Tilgungszuschuss enthält: laut Merkblatt, Stand 09/2026, 5 bis 15 % je Variante, bei EG 70 EE keinen. Es ist kein Barzuschuss, und der Antrag läuft vor dem ersten Vertrag über die Hausbank.

Was genau bekomme ich von der KfW: einen Zuschuss oder einen Kredit?

Sie bekommen einen Kredit, in dem ein Teil erlassen wird. Die KfW-Förderung für Nichtwohngebäude läuft über das Programm 263, Bundesförderung effiziente Gebäude Nichtwohngebäude (BEG NWG). Wenn Ihr Gebäude am Ende den vereinbarten Effizienzstandard erreicht, schreibt die KfW einen Teil der Kreditsumme als Tilgungszuschuss gut.

Das ist ein Unterschied zu dem, was viele erwarten. Wer heute ein ganzes Gebäude fördern lassen will, geht über den Kredit. Für einzelne Maßnahmen wie Dämmung oder Lüftung gibt es dagegen Zuschüsse, etwa vom BAFA.

Seit dem 21. Juli 2026 gilt eine neue BEG-Richtlinie für Nichtwohngebäude. Sie hat die Basissätze gegenüber dem vorherigen Stand um 10 Prozentpunkte je Stufe gesenkt und den separaten EE-Bonus gestrichen. EE und NH sind seitdem eigene Varianten jeder Stufe, jeweils mit eigenem Satz. Alle Zahlen unten stammen aus dem KfW-Merkblatt 263, Stand 09/2026. Prüfen Sie vor dem Antrag den aktuellen Stand auf kfw.de.

Wie hoch ist der Tilgungszuschuss je Effizienzgebäude-Stufe?

Je nach Variante zwischen 5 und 15 %, bei EG 70 EE gibt es keinen. Der Kredit selbst beträgt bis zu 2.000 EUR je m² Nettogrundfläche, höchstens 10 Mio. EUR je Vorhaben.

VarianteTilgungszuschussBesonderheit
EG 40 EE10 %hoher Anteil erneuerbarer Energien
EG 40 NH15 %mit Nachhaltigkeitszertifizierung
EG 55 EE5 %hoher Anteil erneuerbarer Energien
EG 55 NH10 %mit Nachhaltigkeitszertifizierung
EG 70 EEkein Zuschussnur zinsgünstiger Kredit
EG 70 NH5 %mit Nachhaltigkeitszertifizierung
EG Denkmal EE und NHlaut MerkblattExperte der Kategorie „Nichtwohngebäude Denkmal“

Die Zahl hinter „EG“ sagt, wie viel Prozent des Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes das sanierte Gebäude höchstens brauchen darf. Je kleiner die Zahl, desto besser das Ergebnis. Als Grundlage verlangt die KfW ein energetisches Gesamtkonzept nach DIN V 18599, erstellt durch einen Energieeffizienz-Experten.

Zusätzlich gibt es für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einen eigenen Zuschuss von 50 % der förderfähigen Kosten. Kreditfähig sind dafür bis zu 10 EUR je m² Nettogrundfläche, gedeckelt bei 40.000 EUR je Vorhaben.

Welche Boni gibt es?

Nach der Neuordnung vom 21. Juli 2026 ist der frühere EE-Bonus von 5 Prozentpunkten gestrichen. Für das serielle Sanieren kündigt die KfW einen Bonus für das 2. Halbjahr 2026 an. Seine Höhe und die genauen Bedingungen stehen im jeweils aktuellen Merkblatt, bitte dort prüfen. Weitere Boni rechnen wir hier bewusst nicht ein.

Serielle Sanierung bedeutet vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente statt klassischer Handarbeit. Das passt zu großen, einfach gebauten Baukörpern wie Hallen, bei einem verwinkelten Altbau oft nicht. Stellen Sie die Frage, bevor der Architekt plant.

Einen iSFP-Bonus führt das Programm 263 nicht. Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein Bonus bei Wohngebäuden. Wer ihn für ein Gewerbegebäude in die Rechnung schreibt, rechnet mit falschen Regeln.

Was bedeutet das in Euro für ein Autohaus in Braunschweig?

Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich angenommen und kein Kundenfall: Ein Autohaus mit Werkstatt und Ausstellung hat 1.800 m² Nettogrundfläche. Die Sanierung kostet 2,0 Mio. EUR. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 1.800 × 2.000 = 3,6 Mio. EUR, die 2,0 Mio. EUR passen hinein.

VarianteSatzTilgungszuschuss bei 2,0 Mio. EUR
EG 55 EE5 %100.000 EUR
EG 55 NH10 %200.000 EUR
EG 40 NH15 %300.000 EUR

Zwischen der ersten und der letzten Zeile liegen 200.000 EUR. Rechnen Sie mit der Variante, die Ihr Experte schriftlich bestätigt, nicht mit der besten.

Dazu kommt: Gutgeschrieben wird der Zuschuss erst nach der Bestätigung nach Durchführung. Den Bau müssen Sie ohne ihn finanzieren.

Lohnt sich der Kredit, wenn ich die Sanierung auch selbst bezahlen könnte?

Das hängt von Ihrer Rechnung ab. Ein Tilgungszuschuss entsteht nur auf einen aufgenommenen KfW-Kredit. Wer das Geld auf dem Konto hat, muss den Kredit trotzdem aufnehmen, um den Zuschuss zu bekommen. Gegeneinander zu rechnen sind der Zinsvorteil plus Tilgungszuschuss auf der einen Seite und die Bindung an einen Kredit über die Laufzeit auf der anderen.

Bei einer Komplettsanierung spricht in der Regel viel für den Kredit, weil die Zuschusssummen groß sind. Bei einer einzelnen Maßnahme ist der direkte Zuschuss ohne Kreditpflicht oft einfacher. Wenn Sie schon einen Zuschuss von BAFA oder KfW haben und den Rest finanzieren wollen, fragen Sie Ihre Hausbank nach Ergänzungskrediten.

Fragen Sie Ihre Hausbank früh, ob sie den Kredit 263 durchleitet und wie sie Ihre Bonität bewertet.

Wer ist antragsberechtigt, und in welcher Reihenfolge läuft der Antrag?

Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen jeder Rechtsform, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Der Antrag läuft über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW, und muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein.

Kommunale Gebietskörperschaften beantragen über das Programm 264. Das betrifft etwa Kreisverwaltungen, Rathäuser oder Schulen in kommunaler Hand.

Die Reihenfolge:

  1. Experten einbinden. Ein Experte der Kategorie „Nichtwohngebäude“ aus der Energieeffizienz-Expertenliste erstellt das energetische Gesamtkonzept nach DIN V 18599. Planung und Beratung zählen noch nicht als Vorhabenbeginn.
  2. Beratungsgespräch dokumentieren. Freiwillig, aber vor dem Antrag zulässig, mit dem KfW-Formular.
  3. Antrag über die Hausbank. Vor Vorhabenbeginn, also vor dem ersten der Ausführung zuzurechnenden Liefer- oder Leistungsvertrag. Beim Erwerb zählt der Kauf- oder Bauträgervertrag.
  4. Bestätigung zum Antrag. Der Experte bestätigt, dass die geplanten Maßnahmen den gewählten Standard erreichen.
  5. Durchführung und Bestätigung nach Durchführung. Derselbe Experte bestätigt den erreichten Standard mit Kostennachweis. Erst dann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
  6. Verwendungsnachweis. Innerhalb der Frist laut Zusage.

Ein unterschriebener Handwerkerauftrag vor dem Antrag, und der Anspruch ist weg.

Was passt in Niedersachsen zu welchem Programm?

Der Bundesweg ist überall derselbe, die Gebäude sind es nicht. Niedersachsen hat einen Bestand, in dem sehr verschiedene Gebäudetypen nebeneinander stehen. Hier einige typische Konstellationen:

Gebäude in NiedersachsenFrage an die FörderungNaheliegender Weg
Bürogebäude der 1960er bis 1980er Jahre in HannoverKomplette Hülle und Technik erneuernKfW 263
Gründerzeithaus oder Fachwerkbau mit Gewerbenutzung, etwa in Celle oder HildesheimSanierung bei DenkmalschutzKfW 263, Variante Denkmal, Experte mit Denkmal-Kategorie
Klinik oder Pflegeeinrichtung in kommunaler TrägerschaftGesamtsanierungKfW 264 für Kommunen
Gemeinschaftspraxis oder ÄrztehausTeilsanierung mit LüftungBAFA-Zuschuss
Logistikhalle am Hafen oder an der A1, A2, A7Neubau statt SanierungKfW 299
Landwirtschaftsnahe Gewerbehalle im Oldenburger MünsterlandDämmung und Wärmerückgewinnungmeist BAFA-Einzelmaßnahme
Messe- oder VerwaltungsgebäudeGesamtkonzeptKfW 263 oder 264, je nach Träger

Drei Anmerkungen zum Land:

Denkmal. Viele historische Stadtkerne in Niedersachsen tragen Gewerbebetriebe in geschützten Gebäuden. Die KfW führt dafür eigene Denkmal-Varianten mit einer eigenen Experten-Kategorie. Abweichungen von energetischen Anforderungen sind bei Denkmälern möglich, müssen aber mit der Denkmalbehörde abgestimmt werden.

Landeshilfen. Die NBank-Programme „Klimaschutz und Energieeffizienz“ und „Niedersachsen Invest EFRE“ nehmen nach den Angaben der NBank keine neuen Anträge mehr an. Bundesweit fördert das BAFA die Energieberatung für Nichtwohngebäude (Modul 2, nach DIN V 18599) mit 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, der Antrag läuft vor Vorhabenbeginn über das BAFA-Portal. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) bietet Beratung zu Förderwegen. Holen Sie sich Auskünfte zur Kombination von Programmen vor dem Antrag schriftlich.

Mischnutzung im Nordwesten. Viele Betriebe im Nordwesten haben Gebäude, die weder rein Büro noch rein Halle sind. Wer Verwaltung, Lager und Werkstatt unter einem Dach hat, braucht zuerst die Zonierung, bevor er den Standard wählt. Der Bedarfsausweis rechnet das mit bis zu vier Nutzungszonen durch.

Regionale Seiten: Braunschweig, Hannover.

Was ist mit dem Neubau, etwa einer Halle im Hafenumfeld?

Der Neubau läuft über ein eigenes Programm, KfW 299, Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude. Es hat drei Stufen: Effizienzgebäude 55 Nichtwohngebäude, Klimafreundliches Nichtwohngebäude (Effizienzgebäude 40) und dieselbe Stufe mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Nichtwohngebäude (QNG). Nur die dritte setzt das QNG voraus.

Das Programm 263 ist dagegen auf die Sanierung bestehender Gebäude und den Erwerb frisch sanierter Objekte ausgelegt. Planen Sie neue Hallen etwa im Umfeld der Häfen Wilhelmshaven, Emden oder Cuxhaven, sind Sie bei 299 richtig. Für die Bilanz solcher Gebäude gelten ab 2028 zudem Lebenszyklus-Anforderungen: Für Neubauten über 1.000 m² gilt ab 1. Januar 2028 die Treibhausgasbilanz im Lebenszyklus, für alle Neubauten ab 1. Januar 2030.

Was haben Förderung, Energieausweis und die Renovierungsanforderungen miteinander zu tun?

Das Merkblatt zum Programm 263 nennt keinen Energieausweis als Fördervoraussetzung. Verlangt wird das Gesamtkonzept des Experten, gerechnet nach DIN V 18599. Das ist dieselbe Norm, auf der auch der Bedarfsausweis beruht. Förderung und Ausweispflicht sind zwei getrennte Fragen mit getrennten Antworten.

Rechtsgrundlage der Ausweispflicht ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Bis 31. Dezember 2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 1. Januar 2027 gilt das neue Ausweisrecht aus dem Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226: Für Nichtwohngebäude ist dann nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags löst die Vorlagepflicht aus, was bei befristeten Gewerbemietverträgen oft passiert. Erstmals gibt es dann Effizienzklassen A bis G, nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude. Sie sind nicht identisch mit den Effizienzgebäude-Stufen der KfW. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig.

Der zweite Zusammenhang ist § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung: Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude darf der Jahres-Primärenergiebedarf ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Referenzgebäudes betragen. Als erfüllt gilt die Anforderung zum Beispiel bei Baujahr ab 1996 oder bei überwiegender Wärme aus Wärmepumpe, Biomasse oder Fernwärme. Dazu kommen Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler, bestimmte landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf oder bei Unzumutbarkeit. Der Ausweis selbst löst die Pflicht nicht aus. Mehr dazu im Ratgeber Sanierungspflicht.

Wer 2027 saniert, hat Zeit für Experten, Bank und Antrag. Wer bis 2029 wartet, sucht mit allen anderen nach Handwerkern.

Was ist Ihr nächster Schritt?

Klären Sie zuerst, wo Ihr Gebäude heute steht. Mit dem Ist-Zustand sprechen Sie mit Experte und Hausbank auf Augenhöhe, und Sie haben den Ausweis, den Verkauf, Vermietung und ab 2027 jede Vertragsverlängerung verlangen.

Wir sind keine Förderberatung und stellen keine Anträge. Wir erstellen Bedarfsausweise für Nichtwohn- und Mischgebäude, seit 2018, jeden mit DIBt-Registriernummer, 100 % digital und ohne Vor-Ort-Termin. In der kostenlosen Vorprüfung sagen wir Ihnen vorab, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen wir brauchen. Der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude kostet 899 EUR Festpreis, inklusive bis zu vier Nutzungszonen und Modernisierungsempfehlungen, und liegt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen bei Ihnen. Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67. Den Überblick finden Sie auf der Seite zum Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Häufige Fragen

Zahlt mir die KfW den Zuschuss aus, wenn ich die Sanierung aus eigenem Geld bezahle?

Nein. Der Tilgungszuschuss setzt einen aufgenommenen KfW-Kredit voraus, denn er senkt nur dessen Rückzahlung. Wer ohne Kredit saniert, bekommt keinen Tilgungszuschuss. Bei Einzelmaßnahmen kann ein Direktzuschuss die einfachere Lösung sein.

Kann ich EE- und NH-Satz zusammenrechnen?

Nein. EE und NH sind Alternativen. Sie wählen eine Klasse und bekommen den Satz dieser Variante. Die NH-Variante liegt jeweils 5 Prozentpunkte über der EE-Variante derselben Stufe.

Gibt es für kommunale Gebäude, etwa eine Kreisverwaltung, dasselbe Programm?

Nein. Kommunale Gebietskörperschaften beantragen über das separate Programm 264, Bundesförderung effiziente Gebäude Kommunen. Das Programm 263 richtet sich an Unternehmen, Privatpersonen, Freiberufler, gemeinnützige Organisationen und andere Körperschaften.

Wann wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben?

Erst nach der Bestätigung nach Durchführung, die der Energieeffizienz-Experte nach Abschluss der Maßnahmen ausstellt. Die Bauzeit muss Ihre Liquidität deshalb ohne den Zuschuss tragen.

Was ist, wenn ich mein Gebäude neu bauen statt sanieren will?

Der Neubau läuft über ein eigenes Programm, KfW 299 Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude, mit drei Stufen. Das Programm 263 ist auf Sanierung und den Erwerb sanierter Gebäude ausgerichtet.

Bis wann muss der Verwendungsnachweis bei der KfW liegen?

Die Frist steht im Merkblatt 263 und im Zusagebescheid. Notieren Sie sich den Termin beim Zusagedatum, nicht erst am Ende der Bauzeit.

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Anrufen