Bedarfsausweis für Mischgebäude in Niedersachsen

Laden unten, Wohnung oben, Halle nebenan: Wir klären, was Ihr Gebäude braucht, und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Ein Mischgebäude mit Wohnung und Gewerbe in Niedersachsen braucht bis 31.12.2026 zwei Energieausweise, einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil. Wir stellen beide als Paket für 899 € aus statt 1.298 € einzeln. Ab 1. Januar 2027 gilt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ein einziger Bedarfsausweis, in Zonen gerechnet wie bei einem Nichtwohngebäude.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Backstein-Eckhaus mit Ladengeschäft und Wohnungen in Hannover-Linden
Paket Mischgebäude bis 31.12.2026
Nichtwohnteil
Bedarfsausweis
Wohnteil
Bedarfsausweis
Einzeln
1.298 €
Lieferung
24 Stunden

899 €für beide

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Wann gilt mein Gebäude in Niedersachsen als Mischgebäude?

Sobald neben dem Wohnen ein Gewerbe im Haus sitzt, das nicht unerheblich ist. Als Faustregel gilt bis 31.12.2026: Der Nichtwohnanteil liegt über 10 % der Gesamtnutzfläche, und Nutzung und Anlagentechnik unterscheiden sich spürbar vom Wohnteil. Ab 2027 kommt es darauf an, ob nicht unerhebliche Teile der Nutzfläche wesentlich anderen Zwecken als dem Wohnen dienen und die Technik sich wesentlich unterscheidet.

Das ist in Niedersachsen häufiger, als man denkt. Die Tierarztpraxis im Erdgeschoss eines Wohnhauses in Lüneburg, die Landmaschinenwerkstatt mit Betriebsleiterwohnung im Landkreis Cloppenburg, der Hofladen mit Wohnhaus im Alten Land: Alles Mischgebäude, auch wenn es von außen nach „Wohnhaus“ oder „Betrieb“ aussieht.

Die Grenze ist keine Geschmacksfrage. Ein Friseurstuhl im Souterrain macht aus einem Einfamilienhaus noch keinen Gewerbebau. Ein komplettes Erdgeschoss mit Laden, eigener Heizung und Lüftung dagegen schon.

Sie sind unsicher, auf welcher Seite Ihr Haus liegt? Dann schicken Sie uns Grundrisse oder eine grobe Flächenaufstellung. Die kostenlose Vorprüfung sagt Ihnen vorab, ob Ihr Gebäude als Mischgebäude gerechnet wird und was das für Ihren Ausweis bedeutet.

Für Eigentümer in Niedersachsen kommt ein Punkt dazu: Viele dieser Häuser gehören seit Generationen der Familie. Gerade dann lohnt es sich, den Zustand früh einordnen zu lassen, bevor ein Verkauf, eine Erbauseinandersetzung oder ein neuer Pachtvertrag Zeitdruck macht.

02 Gut zu wissen

Warum brauche ich bis Ende 2026 zwei Ausweise und was kostet das?

Bis zum 31.12.2026 verlangt das Gesetz bei erheblichem Nichtwohnanteil eine getrennte Behandlung: ein Ausweis für den Wohnteil, ein Ausweis für den Nichtwohnteil. Beide sind Bedarfsausweise, beide bekommen eine eigene DIBt-Registriernummer.

Einzeln kostet das 899 € für den Nichtwohnteil plus 399 € für den Wohnteil eines Mehrfamilienhauses, zusammen 1.298 €. Wir stellen beide als Paket für 899 € aus. Der Wohnausweis ist in diesem Zeitraum geschenkt. Alle Preise sind Endpreise, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG und weisen keine Umsatzsteuer aus.

Im Festpreis stecken bis zu vier Nutzungszonen im Nichtwohnteil, Modernisierungsempfehlungen und die Registrierung. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis, damit Sie nicht erst nach der Bestellung erfahren, was es kostet.

Wer verkauft oder neu vermietet und das Paket noch 2026 braucht, bekommt beide Ausweise zehn Jahre gültig. Eine Austauschpflicht zum Jahreswechsel gibt es dafür nicht.

Rechnen Sie ruhig mit dem Paket, wenn ein Verkauf oder ein Mieterwechsel noch in diesem Jahr ansteht. Die Registrierung beim DIBt übernehmen wir, und die Modernisierungsempfehlungen zeigen Ihnen schon vorab, wo der Ausweis später Pluspunkte sammelt, etwa bei Heizung, Dach oder Beleuchtung der Gewerbefläche.

03 Gut zu wissen

Was ändert sich für Mischgebäude ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Gebäude. Das Haus wird nach DIN/TS 18599 in Zonen unterteilt: Wohnbereich, Laden, Büro, Lager, was eben im Haus steckt. Mischgebäude werden damit wie Nichtwohngebäude behandelt.

Den Verbrauchsausweis gibt es dann nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für Ihr Mischgebäude kommt also nur der Bedarfsausweis infrage. Welche Skala auf dem Ausweis steht, hängt von der überwiegenden Nutzung ab: überwiegend Wohnen A+ bis H, überwiegend Gewerbe A bis G.

Die Muster für den neuen Ausweis werden noch bekannt gemacht. Deshalb versprechen wir Ihnen für 2027 weder einen Preis noch ein Klassenergebnis, bevor die Vorprüfung gelaufen ist.

Was bleibt, ist die Reihenfolge der Entscheidung: Brauchen Sie den Ausweis noch in diesem Jahr für einen Verkauf, eine Verpachtung oder einen Mieterwechsel, ist das Paket mit zwei Ausweisen der klare Weg. Ein Ausweis aus dem Paket bleibt auch nach dem Jahreswechsel zehn Jahre gültig.

Für Betriebe bedeutet das: Der Wohnteil läuft nicht mehr als zweiter Ausweis nebenher, sondern geht in dieselbe Rechnung ein. Ob Halle, Laden oder Praxis, die Zonen bilden ab, wie das Haus tatsächlich genutzt wird. Stoßlüftung im Wohnbereich und Dauerbetrieb im Kühllager lassen sich so getrennt erfassen.

Typische Mischgebäude

  1. Kühllager mit Betriebsleiterwohnung im Landkreis Vechta

    Ein Betrieb der Ernährungswirtschaft: Halle mit Kühlräumen und Verladung, daneben ein Büro und im Obergeschoss die Wohnung der Familie. Der Nichtwohnteil hat Kälte, Lüftung und eine ganz andere Anlagentechnik als der Wohnteil. Bis Ende 2026 sind das zwei Ausweise im Paket, ab 2027 ein Bedarfsausweis mit Zonen für Kühlung, Büro und Wohnen.

  2. Autohaus mit Wohnung in Braunschweig

    Schauraum, Werkstatt und Ersatzteillager im Erdgeschoss, darüber eine vermietete Wohnung. Die Werkstatt heizt anders als der verglaste Schauraum, die Wohnung hat vielleicht eine eigene Therme. Genau diese Unterschiede entscheiden, wie viele Zonen wir ansetzen und ob der Nichtwohnanteil bis Ende 2026 über der 10-Prozent-Grenze liegt.

  3. Praxis im Altbau in Lüneburg

    Eine Hausarztpraxis im Erdgeschoss eines Gründerzeithauses, darüber zwei Wohnungen. Praxisräume werden länger und anders beheizt und belüftet als Wohnungen. Für den Verkauf oder eine neue Mieterin braucht das Haus den Ausweis. Fotos von Heizung und Fenstern genügen uns, den Rest rechnen wir.

  4. Kontor und Wohnung am Hafen in Emden

    Ein Speditionsbüro mit Lagerhalle im Hafenumfeld, die Wohnung im Dachgeschoss. Die Außenwände sind dem Seeklima ausgesetzt, die Bausubstanz stammt oft aus mehreren Bauabschnitten. Wir klären in der Vorprüfung, ob Büro und Halle zu einer Zone zusammengefasst werden oder getrennt bleiben.

  5. Ärztehaus mit Wohnungen in Hannover-Umland

    Ein Gebäude aus den Siebzigern mit zwei Praxen und vier Wohnungen, Zentralheizung für alles. Hier kommt es auf die Flächenverteilung an: Liegt der Praxisanteil bis Ende 2026 über 10 %, wird getrennt bewertet. Ist die Heizung gemeinsam, verteilen wir den Bedarf rechnerisch auf die Zonen, das müssen Sie nicht selbst aufdröseln.

Festpreise

Was es kostet

Bis 31.12.2026: zwei Ausweise im Paket

Mischgebäude

899 € statt 1.298 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

04 Gut zu wissen

Welche Mischgebäude sind in Niedersachsen typisch?

Niedersachsen ist Flächenland, und das sieht man den Mischgebäuden an. In den Innenstädten von Braunschweig, Hannover, Celle oder Osnabrück sind es Wohn- und Geschäftshäuser mit Laden oder Praxis im Erdgeschoss. In den Städten mit Hafen, etwa Emden, Wilhelmshaven oder Cuxhaven, gehören Kontore, Werkstätten und Gastronomie zum Bild, oft mit Wohnung darüber.

Im Oldenburger Münsterland und im Emsland treffen Sie auf Betriebe der Agrar- und Ernährungswirtschaft, bei denen Betriebsleiterwohnung, Büro und Halle unter einem Dach oder Wand an Wand stehen. Rund um Wolfsburg, Salzgitter und Gifhorn sitzen kleine Zulieferer, Kfz-Betriebe und Autohäuser mit Wohnung im Obergeschoss.

Dazu kommen Ärztehäuser und Praxen in Wohnhäusern, die im Umland von Hannover, Hildesheim oder Lüneburg über Jahrzehnte gewachsen sind. Viele dieser Häuser wurden in mehreren Etappen angebaut. Ein Anbau mit eigener Heizung, aber gemeinsamer Außenwand, ist der Klassiker für Rückfragen.

Hinweis: Stehen Wohnhaus und Halle als getrennte Baukörper mit eigener Heizung und Brandwand nebeneinander, kann es sich um zwei Gebäude handeln. Die Vorprüfung klärt das, bevor Sie etwas bestellen.

Auch Hallen mit Wohnung kommen vor, etwa an den Küstenstandorten, wo Hafen und Logistik direkt an Wohnquartiere grenzen. Wichtig ist uns, dass Sie vor der Bestellung wissen, welcher Fall bei Ihnen vorliegt. Genau dafür gibt es die kostenlose Vorprüfung unter /kostenlose-vorpruefung/.

05 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauchen Sie von mir?

Schicken Sie, was Sie haben. Für die meisten Mischgebäude reichen Grundrisse oder Skizzen mit Flächen, das Baujahr, Fotos der Fassade und der Heizung, ein Foto vom Typenschild des Wärmeerzeugers und ein paar Angaben zur Nutzung. Das alles geht per E-Mail oder WhatsApp.

Hilfreich sind außerdem Angaben zu Fenstern, Dach und Dämmung, auch grobe. Gibt es eine Lüftungs- oder Kälteanlage, etwa im Kühlraum der Metzgerei oder in der Praxis, nennen Sie uns das kurz. Ein Altausweis, falls vorhanden, spart zusätzlich Zeit.

Fehlt etwas, fragen wir telefonisch nach oder bitten um ein weiteres Foto. Sie müssen nichts ausmessen und niemanden ins Haus lassen. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin, alles läuft über Telefon, Unterlagen und Fotos.

Für die Aufteilung zwischen Wohn- und Gewerbefläche reicht uns zunächst Ihre Einschätzung. Mit den Grundrissen prüfen wir sie nach und sagen Ihnen in der Vorprüfung, ob die 10-Prozent-Grenze, die bis Ende 2026 gilt, überschritten ist. Eine Checkliste finden Sie im Ratgeber unter /ratgeber/checkliste-unterlagen/.

Wenn Sie nur einen Teil der Unterlagen finden, ist das in Ordnung. Alte Bauakten liegen bei ländlichen Betrieben oft im Kreisbauamt oder in der Gemeinde, bei Familienbetrieben manchmal im Ordner im Büro. Wir sagen Ihnen, was davon wirklich nötig ist und was wir selbst sinnvoll einschätzen können.

06 Gut zu wissen

Wie läuft die Bestellung bei Ihnen ab?

Erst die Vorprüfung, dann die Bestellung. Sie schicken uns Unterlagen und Fotos, wir melden uns mit einer Einschätzung: Ist es ein Mischgebäude, wie viele Zonen braucht es, wo liegt das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich, was fehlt noch? Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

Passt alles, bestellen Sie den Festpreis. Wir rechnen den Bedarf nach DIN V 18599, ordnen die Flächen zu, schreiben die Modernisierungsempfehlungen und beantragen die DIBt-Registriernummer. Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen liegt der Ausweis bei Ihnen.

Das Ganze läuft zu 100 % digital. Wir erstellen Energieausweise seit 2018, jeder trägt eine DIBt-Registriernummer. Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, steht Ihnen per Telefon und WhatsApp unter 0152 060 777 67 zur Verfügung.

Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, greift unsere Geld-zurück-Garantie. Für Makler und Verwaltungen mit mehreren Objekten gibt es einen eigenen Weg unter /makler-verwaltungen/.

Zum Schluss ein Wort zur Dauer: Aus der Vorprüfung wird in der Regel ohne Umweg die Bestellung, weil Sie schon alles Nötige geschickt haben. Und weil der Ausweis zehn Jahre gilt, ist er ein Papier, das Sie nur einmal sauber erledigen. Weitere Fragen beantworten wir unter /haeufige-fragen/.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„Besten Dank für die zügige Bearbeitung und die blitzschnelle Zusendung.“
★★★★★ Brune Immobilien, Brune Immobilien, Bremerhaven
  • „Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“
    Horst Siemers, Degen + Siemers, Deutschland
  • „Vielen Dank für den Bedarfsausweis der auch recht gut ausgefallen ist. Mir hat die Zusammenarbeit gut gefallen und ich werde ab jetzt alle Energieausweise über Sie anfertigen lassen.“
    Malte van Mark, van Mark Immobilien, Weener
  • „Ich empfehle Sie sehr gerne, da Sie so unkompliziert sind und Sie so zügig bearbeiten!!!“
    Ilona Bleicher, HUG Immobilien, Hannover

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Mischgebäude

Was kostet der Energieausweis für ein Mischgebäude in Niedersachsen?

Bis 31.12.2026 stellen wir beide Ausweise, Wohnteil und Nichtwohnteil, als Paket für 899 € aus statt 1.298 € einzeln. Alle Preise sind Endpreise, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Wann ist der Nichtwohnanteil „nicht unerheblich“?

Als Richtwert gilt bis 31.12.2026 ein Anteil von über 10 % der Gesamtnutzfläche, wenn sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich vom Wohnteil unterscheiden. Ab 2027 entscheidet, ob nicht unerhebliche Teile wesentlich anderen Zwecken als dem Wohnen dienen. Liegt Ihr Gebäude knapp an der Grenze, sagt Ihnen die Vorprüfung anhand der Grundrisse, wie es eingeordnet wird.

Reicht für mein Mischgebäude ein Verbrauchsausweis?

Bei Nichtwohngebäuden gilt bis 31.12.2026 nach heutigem Recht die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis. Ab 1. Januar 2027 ist für Mischgebäude nur noch der Bedarfsausweis möglich, weil der Verbrauchsausweis auf reine Wohngebäude beschränkt wird.

Gilt mein Ausweis aus 2026 nach dem Jahreswechsel weiter?

Ja. Ausweise bleiben zehn Jahre ab Ausstellung gültig. Auch ein 2026 ausgestelltes Ausweis-Paar für ein Mischgebäude muss zum 1. Januar 2027 nicht ausgetauscht oder umgeschrieben werden.

Brauche ich zwei Ausweise, wenn Wohnhaus und Halle getrennt stehen?

Stehen sie als getrennte Baukörper, etwa mit Brandwand und eigener Heizung, kann es sich um zwei Gebäude handeln, die jeweils einen eigenen Ausweis brauchen. Das ist dann kein Mischgebäude im Sinne des Pakets. Schicken Sie uns Lageplan und Fotos, wir ordnen das in der Vorprüfung ein.

Muss ich einen Termin vor Ort mit Ihnen vereinbaren?

Nein. Wir arbeiten ohne Vor-Ort-Termin. Sie schicken Unterlagen und Fotos per E-Mail oder WhatsApp, offene Fragen klären wir telefonisch. Das spart Ihnen Zeit, auch wenn der Betrieb weiterläuft.

Wie schnell bekomme ich den Ausweis?

Innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Vorher läuft die kostenlose Vorprüfung, die klärt, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch gebraucht wird. So gibt es keine Überraschung nach der Bestellung.

Wann brauche ich den Ausweis für mein Mischgebäude überhaupt?

Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung ein Ausweis vorgelegt werden. Ab 2027 kommt die Verlängerung eines solchen Vertrags als Anlass hinzu. Mehr dazu finden Sie unter /ratgeber/energieausweis-pflicht-2027/.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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