Sie verkaufen ein Geschäftshaus an der Langen Straße, vermieten Büros in Eversten oder haben eine Halle im Quartier Fliegerhorst im Angebot, und der Interessent fragt nach dem Energieausweis. Ohne gültigen Ausweis wird aus einer Formalie schnell ein Bußgeldrisiko von bis zu 10.000 EUR und ein verlorener Besichtigungstermin. Wir nehmen Ihnen den Teil ab, der Zeit kostet: Sie schicken Grundrisse, Fotos und die Heizungsunterlagen, die Sie haben, wir fragen telefonisch nach, was fehlt, und rechnen den Bedarfsausweis nach DIN V 18599. Festpreis 899 EUR, Lieferung in 24 Stunden, ohne dass jemand zu Ihrem Gebäude fahren muss. Vorher sagt Ihnen die kostenlose Vorprüfung, was wir brauchen und wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt.
Oldenburg ist das Oberzentrum im Nordwesten und das Dienstleistungszentrum der Region Weser-Ems. Die Wirtschaft ruht auf mehreren Beinen: der Carl von Ossietzky Universität und der Jade Hochschule, auf Krankenhäusern und Gesundheitswirtschaft, auf dem Energieversorger EWE mit Sitz in der Stadt, auf IT- und Energiefirmen mit Bezug zur Offshore-Windbranche und auf einem Einzelhandel, der von der Fußgängerzone rund um die Lange Straße bis zu den Fachmärkten an den Ausfallstraßen reicht. Dazu kommen Handwerk, Logistik am Hafen und die Mittelständler, die man in keiner Statistik sieht, die aber das Straßenbild prägen.
Das Gewerbe der Stadt ist deshalb kleinteilig und gemischt. In der Innenstadt stehen Wohn- und Geschäftshäuser mit Laden im Erdgeschoss und Praxis oder Büro darüber. An den Rändern liegen Bürohäuser und Hallen der Nachkriegsjahrzehnte, in Wissenschaftsnähe jüngere Forschungs- und Bürogebäude. Mit der Hallensichel im Quartier Fliegerhorst entsteht ein Standort, an dem nach Angaben der Stadt große Bestandsgebäude gewerblich weiter- oder umgenutzt werden können. Gerade bei solchen Umnutzungen treffen Lager, Werkstatt und Büro in einem Gebäude zusammen, was mehrere Nutzungszonen in der Berechnung bedeutet.
Für Eigentümer heißt das: Wer in Oldenburg ein Gewerbeobjekt verkauft oder neu vermietet, braucht einen Energieausweis. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Ab 01.01.2027 gilt neues Energieausweisrecht: Bei Verkauf und Vermietung genügt für Nichtwohngebäude nur noch der Bedarfsausweis, und die Pflicht greift auch bei der Verlängerung eines Vertrags. Wir empfehlen bei Gewerbe von Anfang an den Bedarfsausweis.