Im Festpreis steckt der komplette Bedarfsausweis nach DIN V 18599: die Berechnung, die Zonierung bis zu vier Nutzungszonen, die Modernisierungsempfehlungen, die Registrierung beim DIBt mit eigener Registriernummer und der fertige Ausweis, zehn Jahre gültig. Mehr müssen Sie nicht dazubuchen.
Das gilt für Büro, Praxis, Handel, Gastronomie, Lager, Werkstatt, Hotel und vergleichbare Nutzungen. Ein Autohaus in Braunschweig mit Ausstellungshalle, Werkstatt und Büroetage ist ein typischer Fall: Das sind drei Zonen, also gut im Festpreis enthalten. Eine Praxis in Lüneburg mit Empfang, Behandlungsräumen und Verwaltung ebenso.
Bevor Sie bestellen, klären wir in der kostenlosen Vorprüfung, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen wir brauchen. Sie schicken, was Sie haben: Grundrisse, Baujahr, Angaben zur Heizung, Fotos vom Typenschild. Wir erledigen den Rest und melden uns, wenn eine Angabe fehlt.
Ein Hinweis zur Rechtslage, weil sie Ihre Wahl betrifft: Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) können Sie bei Nichtwohngebäuden bis zum 31.12.2026 zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab dem 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht: Für Nichtwohngebäude ist dann nur noch der Bedarfsausweis zulässig, und es gibt erstmals Effizienzklassen von A bis G. Wir empfehlen bei Gewerbe schon heute den Bedarfsausweis, weil er das Gebäude bewertet und nicht das Verhalten Ihrer Mieter oder Mitarbeiter.