Das Geschäftshaus am Schloss ist verkauft, die Praxis in Westercelle neu vermietet, das Ladenlokal in der Altstadt steht zur Übernahme an: Spätestens bei der Besichtigung fragt der Interessent nach dem Energieausweis. Nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) muss er vorliegen, sonst drohen Bußgelder bis 10.000 €. Bis 31.12.2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, ab 01.01.2027 gilt nur noch der Bedarfsausweis, erstmals mit den Klassen A bis G. Wir empfehlen ihn schon heute. Sie schicken Pläne, Abrechnungen und ein paar Fotos, wir erstellen den Ausweis mit DIBt-Registriernummer zum Festpreis von 899 €. Vorab prüfen wir kostenlos, was wir brauchen.
Celle ist Kreisstadt und Mittelzentrum zwischen Hannover und der Lüneburger Heide, mit rund 70.000 Einwohnern. Die Wirtschaft ruht auf mehreren Säulen: Justiz und Verwaltung mit dem Oberlandesgericht Celle, dem Landkreis und der Stadtverwaltung, Gesundheit rund um das Allgemeine Krankenhaus Celle, Tourismus rund um Altstadt und Schloss sowie die Erdöl- und Erdgasbranche. Celle gilt seit Jahrzehnten als Standort der Tiefbohr- und Erdölzulieferindustrie, Baker Hughes unterhält hier ein großes Technologiezentrum. Dazu kommen Handel, Handwerk und der Pferdesport mit dem Niedersächsischen Landgestüt.
Daraus ergibt sich ein Gewerbebestand mit sehr unterschiedlichen Gesichtern. In der Altstadt stehen Geschäfts- und Bürohäuser in Fachwerk, mit niedrigen Geschossen, verwinkelten Grundrissen und Dächern, die teils jahrhundertealt sind. Rund um die Justiz sitzen Kanzleien, Notare und Büros in Gebäuden aus Gründerzeit und Nachkriegszeit. An den Ausfallstraßen und in den Gewerbegebieten der Ortsteile finden sich Autohäuser, Märkte, Werkstätten, Hallen und Zuliefererbetriebe, oft aus den 1960er bis 1990er Jahren. Hotels und Gaststätten bedienen Tagungs- und Städtereisende das ganze Jahr.
Für den Energieausweis heißt das: Kaum ein Gebäude gleicht dem anderen. Ein Fachwerkhaus mit Laden im Erdgeschoss und Büros darüber braucht eine andere Zonierung als eine Werkstatthalle mit Sozialtrakt. Ein Verbrauchsausweis spiegelt bei wechselnden Mietern und Leerstand vor allem das Nutzerverhalten. Der Bedarfsausweis bewertet dagegen das Gebäude selbst und liefert die Modernisierungsempfehlungen, die Käufer und Banken gern sehen. Ställe und ähnliche landwirtschaftliche Bauten sind übrigens nach § 2 Abs. 2 GModG vom Ausweis ausgenommen.