Sie wollen in Neustadt am Rübenberge ein Gewerbeobjekt verkaufen, neu vermieten oder verpachten, und der Interessent fragt als Erstes nach dem Energieausweis. Das ist der Moment, in dem ein Termin hängen bleiben kann. Wir lösen das für Sie: Sie schicken, was Sie an Plänen, Abrechnungen und Fotos haben, wir erstellen den Bedarfsausweis für Ihr Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 und liefern ihn innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Festpreis 899 EUR, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto, ohne dass jemand zu Ihnen kommen muss. Vorher klären wir kostenlos, was gebraucht wird und wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt. So haben Sie den Nachweis in der Hand, bevor der Besichtigungstermin beginnt.
Neustadt am Rübenberge ist mit rund 358 Quadratkilometern die flächengrößte Stadt der Region Hannover, mit rund 44.000 Einwohnern verteilt auf eine Kernstadt und zahlreiche Ortschaften. Diese Struktur bestimmt den Gewerbebestand: Es gibt kein einzelnes großes Bürozentrum, sondern viele mittelgroße Objekte. Handel und Handwerk in der Kernstadt rund um die Altstadt mit dem Schloss Landestrost, Fachmärkte und Werkstätten an den Ausfallstraßen, landwirtschaftliche Betriebe mit Hofläden und Lagerhallen in den Dörfern und Gastgewerbe im Umfeld des Steinhuder Meeres, vor allem in Mardorf.
Für die Stadtentwicklung ist das Thema Gewerbeflächen seit Jahren wichtig. In Ratsunterlagen der Stadt wird beschrieben, dass keine freien Grundstücke mehr zur Verfügung standen; als Antwort wurde das Gewerbegebiet Ost mit dem Baugebiet Die langen Äcker entwickelt, und für das Gebiet Moorgärten läuft ein weiteres Bebauungsplanverfahren. Wer in Neustadt Gewerbefläche sucht, trifft deshalb oft auf Bestandsobjekte, die den Besitzer wechseln oder neu vermietet werden, statt auf frische Neubauten. Genau dort entsteht der Bedarf an Energieausweisen.
Für Eigentümer heißt das: Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden nach heutigem Recht die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis, weil er das Gebäude selbst bewertet und nicht das Verhalten des letzten Mieters. Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht, dann gibt es für Nichtwohngebäude nur noch den Bedarfsausweis, erstmals mit Klassen von A bis G. Wer jetzt verkauft oder vermietet, bekommt von uns einen Ausweis, der zehn Jahre gültig bleibt.