Bedarfsausweis für Ihr Gewerbegebäude in Niedersachsen: 899 € Festpreis, in 24 Stunden, ohne Vor-Ort-Termin

Von der Lagerhalle im Hamburger Hinterland bis zur Praxis in der Lüneburger Altstadt: Sie schicken, was Sie haben, wir rechnen den Rest.

Für Nichtwohngebäude in Niedersachsen erstellen wir den Bedarfsausweis nach DIN V 18599 zum Festpreis von 899 €, inklusive bis zu 4 Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer. Sie bekommen ihn innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen, 10 Jahre gültig, ganz ohne Vor-Ort-Termin. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz): Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch, ab 01.01.2027 gilt für sie nur noch der Bedarfsausweis. Wir empfehlen ihn schon heute.

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 2026

Logistikhalle mit Bürotrakt in einem Gewerbegebiet im Oldenburger Land
Festpreis Bedarfsausweis Nichtwohngebäude
Norm
DIN V 18599
Zonen
bis 4 inklusive
Lieferung
24 Stunden
Gültig
10 Jahre

899 €inkl. Vorprüfung

  • 24 hbis zum fertigen Ausweis nach vollständigen Unterlagen
  • 899 €Festpreis Nichtwohngebäude, inklusive Vorprüfung
  • 0Vor-Ort-Termine, alles per Telefon und E-Mail
  • Seit 2018erstellen wir Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer

01 Gut zu wissen

Wann brauche ich einen Energieausweis für mein Gewerbegebäude in Niedersachsen?

Sobald Sie ein Nichtwohngebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen. Das Baujahr spielt dabei keine Rolle. Nach § 80 GModG muss der Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorliegen und nach Vertragsschluss übergeben werden. Er gilt 10 Jahre, wer einen gültigen hat, braucht keinen neuen.

Der Anlass ist fast immer ein Termin. Die Erbengemeinschaft will eine Gewerbehalle am Ortsrand im Oldenburger Münsterland verkaufen, der Notar hat den Tag schon genannt. Eine Hausverwaltung vermietet Büroflächen in Hannover neu, das Exposé soll am Montag online gehen. Eine Ärztin übergibt ihre Praxis in Lüneburg an eine Nachfolgerin. In allen drei Fällen fehlt zuerst der Ausweis, und genau dafür sind wir da.

Ausnahmen sind eng gefasst. Kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche brauchen keinen Ausweis, ebenso bestimmte Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG, etwa Ställe oder Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden. Baudenkmäler sind nur noch bis 31.12.2026 ausgenommen. Wer inseriert und einen Ausweis hat, muss dessen Pflichtangaben in die Anzeige übernehmen. Fehlt der Ausweis oder sind die Angaben falsch, drohen nach § 108 GModG Bußgelder bis 10.000 €. Wer rechtzeitig vorsorgt, vermeidet beides: den Stress kurz vor dem Termin und das Risiko, dass ein Geschäft an einem fehlenden Papier hängt. Eine Anfrage bei uns dauert wenige Minuten, den Rest erledigen wir.

02 Gut zu wissen

Was rechnet die DIN V 18599 bei einer Halle, einer Praxis oder einem Autohaus?

Sie rechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Technik und Nutzung, nicht aus Ihren Rechnungen. Für jede Zone bilanziert die DIN V 18599 Heizen, Kühlen, Lüften, Beleuchten und Warmwasser und fasst alles zu Endenergie und Primärenergie zusammen. Gerechnet wird mit dem Referenzklima Potsdam und den Primärenergiefaktoren aus Anlage 4, heute etwa Strom 1,8, Erdgas 1,1, Holz 0,2.

Eingang findet die Hülle mit Wänden, Dach, Fenstern, Toren und Bodenplatte. Dazu kommt die Anlagentechnik vom Gaskessel über die Wärmepumpe bis zum Lüftungsgerät. Und die Nutzung: Betriebszeiten, Raumtemperaturen, Beleuchtungsstärke. Ein Autohaus in Braunschweig mit verglastem Showroom und beheizter Werkstatt dahinter hat eine völlig andere Bilanz als eine Lagerhalle gleicher Fläche. Die Rechnung macht diesen Unterschied sichtbar.

Der Wert hängt nicht davon ab, ob Ihr Betrieb gerade voll läuft. Ein leeres Obergeschoss oder eine ruhige Saison verfälscht ihn nicht. Deshalb ist der Bedarfsausweis bei Gewerbe die ehrlichere Zahl. Nebenbei fällt die Schwachstellenliste ab: Wir nennen Ihnen Modernisierungsempfehlungen, zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke, den Tausch alter Leuchten oder eine bessere Lüftungsregelung. Ab 2027 gilt für die Berechnung die DIN/TS 18599:2025-10. Das Ergebnis ist zugleich ein Gesprächsthema für Banken, Käufer und Mieter, weil es zeigt, was das Gebäude von Haus aus braucht und wo sich Investitionen lohnen würden.

03 Gut zu wissen

Wie wird mein Gebäude in Zonen aufgeteilt?

Eine Zone ist ein Bereich mit einheitlicher Nutzung und einheitlicher Technik. Ihr Festpreis deckt bis zu vier Zonen ab. Das reicht für die meisten Gewerbeobjekte in Niedersachsen, weil sich Gebäude meist in wenige klare Bereiche gliedern.

Ein Kühllager im Landkreis Vechta zerfällt typischerweise in die gekühlte Lagerzone, die ungekühlte Verladung mit den Rampen und Toren, den Büro- und Sozialtrakt und gegebenenfalls einen Technikbereich. Beim Autohaus sind es Verkaufsraum, Werkstatt, Teilelager und Büro. Eine Gemeinschaftspraxis hat Behandlungsräume, Empfang und Wartebereich, Labor und Verwaltung, die sich oft zu zwei oder drei Zonen zusammenfassen lassen. Welche Zusammenfassung zulässig ist, entscheiden Nutzung, Raumtemperatur und Lüftung, nicht der Grundriss allein.

Als Maß dient die Nettogrundfläche. Wir ermitteln sie aus Ihren Plänen oder den Angaben, die Sie haben. Bei sehr großen oder komplexen Objekten mit mehr als vier sinnvollen Zonen, etwa einem Ärztehaus mit Apotheke und Cafeteria oder einer Fabrikhalle mit Büros und Kantine, nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Sie wissen also vor der Bestellung, was es kostet. Das ist wichtig bei Objekten mit gemischter Nutzung, die in Niedersachsen häufig vorkommen, zum Beispiel ein Gewerbehof mit Werkstatt, Büro und Verkauf unter einem Dach.

04 Gut zu wissen

Was ändert sich 2027 für Nichtwohngebäude?

Zum 01.01.2027 tritt das neue Energieausweisrecht in Kraft. Für Nichtwohngebäude heißt das: nur noch der Bedarfsausweis, erstmals mit Effizienzklassen von A bis G. Bis 31.12.2026 haben Sie dagegen noch die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch, und Nichtwohngebäude tragen noch keine Klasse.

Die Klasse ergibt sich aus dem Vergleich mit einem Referenzgebäude gleicher Größe und Nutzung. A erreichen nur Nullemissionsgebäude, G beginnt bei mehr als dem 3,5-Fachen des Referenzwerts. Neu ist außerdem, dass Baudenkmäler nicht mehr ausgenommen sind und dass bei einer Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags ebenfalls ein Ausweis vorzulegen ist. Der Ausweis wird digital in maschinenlesbarem Format ausgestellt.

Für die Sanierung nennt § 40 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung Stichtage: Ab 01.01.2030 darf der Primärenergiebedarf bestehender Nichtwohngebäude höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudes betragen, ab 01.01.2033 das 2,95-Fache. Ausnahmen gibt es unter anderem für Baudenkmäler sowie für Industrieanlagen, Werkstätten und landwirtschaftliche Gebäude mit niedrigem Energiebedarf. Der Ausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus. Ein 2026 ausgestellter Bedarfsausweis bleibt 10 Jahre gültig, ein Austausch ist nicht vorgesehen. Ob Sie 2026 noch bestellen oder erst 2027, hängt daher vor allem von Ihrem Termin ab: Wer jetzt verkauft oder vermietet, braucht den Ausweis jetzt.

Nutzungen, für die wir rechnen

  1. Logistik im Hinterland von Hamburg und Bremen

    Hallen an A1, A7 und A27 wechseln oft den Mieter oder den Eigentümer, und jedes Mal ist der Ausweis fällig. Wir rechnen Lager, Kommissionierung, Büro und Rampenbereich als getrennte Zonen.

  2. Hafennahe Lager in Wilhelmshaven, Emden und Cuxhaven

    Salzhaltige Seeluft und alte Bausubstanz prägen viele Hafenhallen. Wir erfassen Hülle und Tore sauber und zeigen, wo eine Sanierung den Primärenergiebedarf spürbar senkt.

  3. Kühllager und Ernährungsbetriebe in Vechta und Cloppenburg

    Ein Kühllager im Landkreis Vechta hat eine gekühlte Lagerzone, eine temperierte Verladung und einen beheizten Bürotrakt. Wir bilden diese Zonen getrennt ab, damit Kälte und Wärme nicht in einen Topf geraten.

  4. Landwirtschaftsnahe Gewerbehallen

    Landtechnikhandel, Futtermittellager oder Hofladen mit Werkstatt: Wo Ställe ausgenommen sind, ist die gewerblich genutzte Halle es nicht. Ein Foto vom Papierplan reicht uns als Grundlage.

  5. Autohäuser und Werkstätten in Braunschweig und Wolfsburg

    Showroom, Werkstatt, Teilelager und Büro haben unterschiedliche Temperaturen und Betriebszeiten. Wir rechnen sie als Zonen, und der Ausweis liegt bereit, bevor ein Interessent kommt.

  6. Zulieferer und Produktionshallen um Salzgitter

    Hallen für Zulieferer der Automobil- und Stahlbranche sind selten Standardware. Bei komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

  7. Praxen und Ärztehäuser in Lüneburg und Umgebung

    Eine Praxis in einem Altbau der Lüneburger Innenstadt braucht den Ausweis beim Verkauf, bei der Neuvermietung und bei der Praxisübergabe. Behandlung, Empfang und Verwaltung fassen wir zu sinnvollen Zonen zusammen.

  8. Kliniken, Pflege- und Therapieeinrichtungen

    Hohe Betriebszeiten, Warmwasser und Lüftung bestimmen die Bilanz. Wir bilden die Zonen so ab, dass der Ausweis die tatsächliche Struktur Ihres Hauses zeigt.

  9. Büro- und Verwaltungsgebäude in Hannover

    Als Landeshauptstadt mit Messegelände und vielen Verwaltungen hat Hannover Bürohäuser von der Gründerzeit bis zur Moderne. Wir rechnen sie als Bedarfsausweis, ob für Vermietung, Verkauf oder Aushang bei Publikumsverkehr.

  10. Hotels, Gastronomie und Handel von der Messe bis zur Küste

    Ob Messehotel in Hannover, Pension an der Nordsee oder Fachmarkt am Stadtrand: Küche, Gästebereich, Verkauf und Lager werden als Zonen geführt. Der Festpreis bleibt 899 €.

Festpreise

Was es kostet

Festpreis

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

899 €

  • Kostenlose Vorprüfung mit Proberechnung
  • Bedarfsausweis nach DIN V 18599
  • Zonierung, bis zu 4 Nutzungszonen inklusive
  • Modernisierungsempfehlungen
  • DIBt-Registriernummer, 10 Jahre gültig
  • Lieferung in 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen
Kostenlos vorprüfen lassen

Alle Festpreise

Nichtwohngebäudeinklusive bis zu 4 Nutzungszonen
899 €
Mischgebäudebis 31.12.2026 zwei Ausweise zum Paketpreis
1.298 €899 €
EinfamilienhausWohngebäude mit einer Wohneinheit
299 €
Mehrfamilienhausab zwei Wohneinheiten
399 €
Kostenlose Vorprüfungvor jeder Bestellung
0 €

Alle Preise sind Endpreise. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, keine Umsatzsteuer. Bei sehr großen oder komplexen Gebäuden nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis.

Preise im Detail

05 Gut zu wissen

Welche Unterlagen brauche ich für den Bedarfsausweis?

Schicken Sie, was Sie haben. Hilfreich sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten, die Baugenehmigung oder Teile der Bauakte, Angaben zum Baujahr und zu späteren Umbauten und Erweiterungen sowie die Flächen. Fehlt eine Zeichnung, reicht oft eine Skizze mit Maßen oder ein Foto des Gebäudes von außen.

Bei der Technik helfen Fotos der Typenschilder von Heizkessel, Wärmepumpe, Lüftungsgerät und Kälteanlage. Dazu eine kurze Auskunft, womit geheizt wird, ob es Fernwärme, Gas, Öl oder Strom ist, und wie die Beleuchtung aussieht, etwa Leuchtstoffröhren in der Halle oder LED im Büro. Ein vorhandener Altausweis hilft zusätzlich. Wer eine Photovoltaikanlage oder eine Prozesskälte betreibt, nennt uns kurz die Eckdaten.

Alles, was fehlt, klären wir per Telefon, E-Mail oder WhatsApp mit Ihnen. Landwirtschaftsnahe Betriebe haben oft Pläne, die nie digitalisiert wurden: Ein Foto vom Papierplan genügt. Die Bauakte liegt bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt, sollten Sie selbst nichts mehr in den Händen halten. Eine Checkliste dazu finden Sie im Ratgeber. Auch eine unvollständige Mappe ist ein guter Anfang: Wir sagen Ihnen in der Vorprüfung genau, was noch fehlt, und lassen Sie mit der Suche nicht allein.

06 Gut zu wissen

Was kostet der Bedarfsausweis, und was ist enthalten?

899 € Festpreis für den Bedarfsausweis eines Nichtwohngebäudes. Das ist der Endpreis: Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Enthalten sind bis zu vier Nutzungszonen, die Modernisierungsempfehlungen, die DIBt-Registriernummer und 10 Jahre Gültigkeit.

Der Preis gilt für Büro, Praxis, Handel, Gastronomie, Lager, Werkstatt, Hotel und vergleichbare Nutzungen, auch für eine Landtechnikhalle oder ein Autohaus. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab den verbindlichen Festpreis. Sie erfahren dort außerdem, wie sich Ihr Objekt voraussichtlich einordnet und was wir noch brauchen. Bestellen müssen Sie danach nichts.

Mischgebäude mit Wohn- und Gewerbeanteil, etwa das Geschäftshaus mit Wohnungen darüber, behandeln wir bis 31.12.2026 als Paket aus zwei Ausweisen für zusammen 899 € statt 1.298 € einzeln. Damit Sie ohne Risiko starten, gilt unsere Geld-zurück-Garantie. Wer eine Energieberatung für sein Gebäude plant, kann sich bei der Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude (BAFA) informieren. Sie ist eine eigene Leistung neben dem Energieausweis. Gerade bei Hallen mit hohem Energiebedarf lohnt es sich, Ausweis und Beratung nacheinander zu betrachten: erst die Ausgangslage, dann die Maßnahmen.

07 Gut zu wissen

Wie läuft es ohne Vor-Ort-Termin?

Vollständig digital und telefonisch, in fünf Schritten. Erstens melden Sie sich per Telefon, WhatsApp oder E-Mail unter 0152 060 777 67 und nennen Adresse, Nutzung und Anlass. Zweitens machen wir die kostenlose Vorprüfung: Wir sagen Ihnen vorab, wo das Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, welche Unterlagen wir brauchen und ob der Festpreis gilt.

Drittens senden Sie Pläne und Fotos. Viertens rechnen wir nach DIN V 18599 und fragen bei Lücken kurz nach, am Telefon oder per Foto vom Typenschild. Fünftens erhalten Sie den fertigen Ausweis mit DIBt-Registriernummer, innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

Dass kein Termin vor Ort nötig ist, hat einen schlichten Grund: Die Berechnung stützt sich auf Pläne, Flächen und Anlagendaten, und die liefern Unterlagen und Fotos genauso gut. Sie sparen den Terminkalender, die Anfahrt und die Wartezeit, besonders bei einem Objekt, das weit draußen liegt, zum Beispiel an der Küste oder im ländlichen Emsland. Die Besichtigung durch Kauf- oder Mietinteressenten bleibt davon unberührt; dann liegt der Ausweis schon bereit. Wir erstellen Energieausweise seit 2018, jeden mit DIBt-Registriernummer. Hinter dem Angebot steht Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer und Immobilienexperte seit über 18 Jahren, der Makler, Verwaltungen und Eigentümer in genau diesen Situationen begleitet.

Rechtslage

Was gilt heute, was ab 2027?

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027.

Quelle: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), neues Energieausweisrecht nach BGBl. 2026 I Nr. 226, Artikel 2.
Themabis 31.12.2026ab 01.01.2027
AnlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasing (§ 80 GModG); Aushang bei starkem Publikumsverkehrzusätzlich bei Verlängerung von Miet-, Pacht- oder Leasingverträgen
AusweisartWahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisnur noch Bedarfsausweis (energetische Bilanzierung nach § 81)
Effizienzklassekeine Klasse für Nichtwohngebäudeneu: A bis G nach dem Verhältnis zum Referenzgebäude
Mischgebäudezwei Ausweise: Wohnteil und Nichtwohnteilein Bedarfsausweis für das ganze Gebäude, in Zonen gerechnet
Baudenkmälervom Ausweis ausgenommenAusnahme entfällt, Ausweis nötig
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Gültigkeit10 Jahre ab Ausstellung2026 ausgestellte Ausweise bleiben 10 Jahre gültig

Ablauf

Drei Schritte. Kein Termin am Gebäude.

  1. 1

    Unterlagen schicken

    Pläne, Baubeschreibung, Fotos der Heizung, was Sie haben. Per E-Mail oder WhatsApp. Was fehlt, klären wir am Telefon.

  2. 2

    Kostenlose Vorprüfung

    Wir rechnen vorab und sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, was der Ausweis kostet und was er für Sie bedeutet.

  3. 3

    Ausweis in 24 Stunden

    Nach Ihrem Go und vollständigen Unterlagen erhalten Sie den Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer als PDF.

Kundenstimmen

Was Kunden uns schreiben

„das klingt prima, ganz lieben Dank. Herzliche Grüße aus Sierksdorf“
★★★★★ Michelle Dobbertin, Dobbertin Immobilien, Sierksdorf
  • „vielen Dank für die schnelle und nette Unterstützung. Bei weiteren Anfragen werde ich wieder auf Sie zukommen :)“
    Annika Mittelstädt, HUG Immobilien, Hannover
  • „wir werden definitiv auf Sie zukommen, sobald wir wieder Energieausweise benötigen.“
    Marc Huber, Rink Immobilienmanagement, Bonn
  • „Vielen herzlichen Dank für die schnelle und unkomplizierte Erstellung des Energieausweises! Ihr Serviceangebot wissen wir sehr zu schätzen und empfehlen Sie natürlich sehr gerne weiter.“
    Sarah Zach, Engel & Völkers Landshut, Deutschland

Auszüge aus E-Mails unserer Kundinnen und Kunden, unverändert übernommen.

Häufige Fragen

Fragen zu Nichtwohngebäude

Brauche ich einen neuen Energieausweis, wenn ich nur den Mietvertrag verlängere?

Ab 01.01.2027 ja, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt. Nach dem neuen § 80 GModG gilt die Vorlage- und Übergabepflicht auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Liegt bereits ein Ausweis vor, der noch keine 10 Jahre alt ist, genügt dieser.

Soll ich bis Ende 2026 den Bedarfs- oder den Verbrauchsausweis nehmen?

Wir empfehlen bei Gewerbe den Bedarfsausweis. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl. Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude und ist unabhängig von Leerstand und Betriebsverhalten. Ab 01.01.2027 ist er für Nichtwohngebäude ohnehin vorgeschrieben.

Verliert mein Ausweis von 2026 mit dem neuen Recht seine Gültigkeit?

Nein. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt 10 Jahre gültig. Eine Austauschpflicht ist nicht vorgesehen, und er wird nicht nachträglich auf die Klassen A bis G umgeschrieben. Ein Nichtwohngebäude-Ausweis von 2026 zeigt allerdings noch keine Klasse.

Brauche ich einen Energieausweis für Ställe oder landwirtschaftliche Gebäude?

Ställe zählen zu den Gebäuden, die nach § 2 Abs. 2 GModG ausgenommen sind. Anders ist es bei gewerblich genutzten Hallen, etwa einem Hofladen mit Verkaufsraum, einer Werkstatt oder einer vermieteten Lagerhalle. Hier greift die Ausweispflicht bei Verkauf oder Vermietung. Im Zweifel klärt die kostenlose Vorprüfung die Einordnung.

Gilt die Ausnahme für denkmalgeschützte Gebäude weiter?

Nur bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Denkmal-Ausnahme im neuen § 79 GModG, und auch Baudenkmäler brauchen bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis. Für Sanierungen bleiben Denkmalschutzbehörde und das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz maßgeblich.

Muss meine Praxis oder mein Autohaus den Energieausweis aushängen?

Nur bei starkem Publikumsverkehr und ab einer bestimmten Größe. Behördengebäude über 250 m² müssen einen Ausweis erstellen und aushängen. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr über 500 m² gilt der Aushang, wenn ein Ausweis existiert. Ein Aushang ist also nicht automatisch Pflicht.

Wer kontrolliert Energieausweise in Niedersachsen?

Die Zuständigkeiten regelt die niedersächsische Verordnung NDVO-GEG. Das DIBt führt die Registrierung und die elektronischen Stichproben, im Übrigen kontrolliert nach der Verordnung für private Gebäude die Landeshauptstadt Hannover. Wichtig ist: Mit der DIBt-Registriernummer ist jeder unserer Ausweise für die Stichprobe vorbereitet.

Gibt es in Niedersachsen eine Solarpflicht für Gewerbegebäude?

Für Neubauten ja, aber sie hängt nicht am Energieausweis. Nach § 32a NBauO sind bei Gebäuden mit mindestens 50 m² Dachfläche mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage auszustatten, ebenso bei bestimmten Dachsanierungen und neuen Parkplätzen mit mehr als 25 Einstellplätzen. Ausnahmen kennt § 32a Abs. 4.

Gibt es Zuschüsse für die Beratung zur Sanierung eines Gewerbegebäudes?

Ja, bundesweit über die Bundesförderung Energieberatung für Nichtwohngebäude beim BAFA. Modul 2 fördert Beratungen nach DIN V 18599 mit 50 % des Honorars, bei Nettogrundflächen unter 200 m² höchstens 850 €, bis 500 m² höchstens 2.500 €, darüber höchstens 4.000 €. Der Antrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen beim BAFA.

Mein Haus hat Wohnungen und ein Ladenlokal. Wie gehe ich vor?

Bis 31.12.2026 stellen wir zwei Ausweise als Paket aus, Wohnteil und Nichtwohnteil, zusammen für 899 € statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 gibt es für ein solches Mischgebäude einen einzigen Bedarfsausweis mit Zonen, wie beim Nichtwohngebäude. Ein 2026 ausgestelltes Ausweis-Paar bleibt 10 Jahre gültig.

Ihr Bedarfsausweis. Morgen fertig.

Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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