Grundlagen

Energieausweis für Nichtwohngebäude: was drinsteht und wofür man ihn braucht

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20267 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Autohaus mit Glasfront und Werkstatt am Stadtrand von Braunschweig, daneben ein Backstein-Bürotrakt

Der Energieausweis für ein Nichtwohngebäude beziffert den berechneten Energiebedarf des Gebäudes, getrennt nach Wärme und Strom, und gilt zehn Jahre. Sie brauchen ihn, wenn Sie das Gebäude verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen, ab 2027 auch bei der Verlängerung eines Vertrages. Ab 1. Januar 2027 ist dafür der Bedarfsausweis vorgeschrieben.

Im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) ist der Energieausweis ein Dokument mit Folgen: Ohne ihn drohen bei Verkauf und Vermietung Bußgeld und Abmahnung, ab 2027 auch bei der Vertragsverlängerung. Was genau darin steht, wissen viele Eigentümer von Hallen, Praxen und Geschäftshäusern nicht. Dieser Artikel zeigt es anhand von Gebäuden, wie man sie in Niedersachsen findet.

Was steht im Energieausweis für ein Nichtwohngebäude?

Der Ausweis enthält Angaben zum Gebäude, berechnete Kennwerte für Energiebedarf und Emissionen und Empfehlungen zur Modernisierung. Hinzu kommt eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Die Hauptbestandteile im Überblick:

AbschnittInhaltWarum er wichtig ist
GebäudedatenAnschrift, Baujahr, Nutzung, Nettogrundfläche, wesentliche EnergieträgerZeigt, welches Gebäude gemeint ist
NutzungszonenAufteilung nach Nutzungen, etwa Verkauf, Lager, BüroZeigt, ob das Gebäude realistisch abgebildet wurde
Endenergiebedarfgetrennt nach Wärme und Strom, in kWh je m² und JahrDas ist die Zahl, die Mieter und Käufer zuerst lesen
PrimärenergiebedarfEndenergie inklusive vorgelagerter AufwändeGrundlage der Klasse ab 2027
Treibhausgasemissionenrechnerischer CO₂-Ausstoß (ab 2027 Pflichtangabe)Wichtig für Nachhaltigkeitsberichte und Finanzierung
Modernisierungsempfehlungenmögliche Maßnahmen zur EinsparungHinweis, keine Anordnung
Registriernummer und DatumDIBt-Nummer, Ausstellungsdatum, GültigkeitOhne sie ist der Ausweis unvollständig

Wichtig: Der Bedarf ist ein berechneter Wert bei normierter Nutzung. Er sagt nicht, was Ihr Betrieb tatsächlich verbraucht. Ein Mieter mit langen Öffnungszeiten verbraucht mehr, ein halb leeres Haus weniger. Der Ausweis misst das Gebäude, nicht den Betrieb.

Ein Wort zur Fläche: Alle Kennwerte beziehen sich auf die Nettogrundfläche des Gebäudes. Erst dadurch lassen sich eine kleine Praxis und eine große Logistikhalle überhaupt miteinander vergleichen. Zugleich ist die Fläche die häufigste Fehlerquelle. Wer Flächen aus Mietverträgen übernimmt, die nach anderen Maßstäben gemessen wurden, bekommt abweichende Werte. Wir rechnen aus Ihren Grundrissen oder Maßen nach und fragen bei Unklarheiten telefonisch nach, statt zu schätzen.

Wofür brauche ich den Ausweis, und wann muss ich ihn vorlegen?

Sie brauchen ihn bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing. Vorlegen müssen Sie ihn spätestens bei der Besichtigung, übergeben nach Vertragsschluss. Ab 1. Januar 2027 kommt die Verlängerung eines solchen Vertrages als Anlass hinzu.

Typische Situationen in Niedersachsen:

  • Ein Landwirt verpachtet eine Halle auf der Hofstelle an einen Betrieb aus dem Lebensmittelbereich im Oldenburger Münsterland.
  • Ein Logistiker im Hinterland von Bremen oder Hamburg verlängert 2027 den Mietvertrag für sein Umschlaglager.
  • Eine Praxisgemeinschaft in Lüneburg zieht in ein Geschäftshaus der Innenstadt ein.
  • Ein Autohaus in Braunschweig wird mit Grundstück verkauft.
  • Ein Büroinvestor in Hannover legt den Ausweis zusammen mit dem Exposé aus.

Dazu gibt es eine Besonderheit für Gebäude mit starkem Publikumsverkehr. Behördengebäude mit über 250 m² Nutzfläche müssen einen Ausweis erstellen und aushängen. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr und über 500 m² gilt der Aushang, sobald ein Ausweis existiert. Für Rathäuser, Schulen, Kliniken und große Märkte ist das relevant.

Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude. Bis Ende 2026 sind das solche mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche, ab 2027 solche mit weniger als 50 m². Auch Baudenkmäler sind bis Ende 2026 ausgenommen, ab 2027 nicht mehr.

Bedarf oder Verbrauch: welchen Ausweis bekomme ich?

Bis 31. Dezember 2026 dürfen Sie bei Nichtwohngebäuden zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen. Ab 1. Januar 2027 ist bei Neuausstellung nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Wir empfehlen bei Gewerbe in jedem Fall den Bedarfsausweis.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Zwei gleich gebaute Kühllager im Landkreis Vechta. Eines läuft ganzjährig auf voller Last, im anderen steht ein Drittel leer. Der Verbrauchsausweis gibt dem halb leeren Lager die bessere Zahl, obwohl das Gebäude identisch ist. Der Bedarfsausweis gibt beiden dieselbe, weil er das Gebäude bewertet und nicht den Betrieb.

MerkmalBedarfsausweisVerbrauchsausweis
GrundlageBerechnung nach DIN V 18599 aus Bauteilen und Technikgemessene Verbrauchsdaten, bis 2026 über 36 Monate
Abhängig vom Nutzerneinja
Vergleichbarkeithochgering, wenn Nutzung wechselt
Modernisierungsempfehlungaus der Berechnung ableitbarnur eingeschränkt
Zulässig ab 2027 für Nichtwohngebäudejanein

Eine ausführliche Gegenüberstellung bietet der Ratgeber Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis im Gewerbe.

Warum steht auf meinem Ausweis keine Effizienzklasse?

Weil Nichtwohngebäude bis 31. Dezember 2026 keine Effizienzklasse haben. Die Klassen A bis G gibt es erst für Ausweise nach dem neuen Recht ab 1. Januar 2027.

Wohngebäude haben ihre Skala A+ bis H schon lange. Für Nichtwohngebäude kommt sie neu, und sie funktioniert anders. Gemessen wird nicht an einer festen kWh-Zahl, sondern am Referenzgebäude, einem rechnerischen Zwilling mit gleicher Geometrie, Nutzfläche und Nutzung:

KlassePrimärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude
Ahöchstens 1,0, nur Nullemissionsgebäude
Büber 1,0
Cüber 1,48
Düber 1,97
Eüber 2,46
Füber 2,95
Güber 3,5

Ein Ausweis von 2026 wird nicht auf diese Skala umgeschrieben. Er bleibt zehn Jahre gültig, so wie er ausgestellt wurde. Wer 2026 bestellt, bekommt deshalb Kennwerte, aber keinen Buchstaben. Wer eine Klasse für ein Nichtwohngebäude schon heute verspricht, rechnet nach Recht, das noch nicht gilt. Mehr zur Einordnung: Energieeffizienzklassen und Referenzgebäude.

Was verraten Strom und Wärme über verschiedene Gebäudetypen in Niedersachsen?

Sehr viel. Weil der Ausweis Wärme und Strom getrennt zeigt, erkennen Sie, woher der Bedarf eines Gebäudes kommt. Das hängt stark von der Nutzung ab.

  • Kühllager und Verarbeitungshallen (Oldenburger Münsterland): Hier fällt Strom für Kältetechnik ins Gewicht. Ein Ausweis mit hohem Stromanteil ist dort kein Mangel, sondern Abbild der Nutzung.
  • Autohäuser mit Werkstatt (Braunschweig, Wolfsburg, Salzgitter): Große Glasflächen im Ausstellungsraum, hohe Tore in der Werkstatt und Beleuchtung bilden verschiedene Zonen mit eigenen Werten.
  • Arztpraxen (Lüneburg und andere Mittelstädte): Lüftung, Warmwasser und lange Betriebszeiten dominieren die Bilanz, oft in Gebäuden, die ursprünglich für Wohnen oder Handel gebaut wurden.
  • Lagerhallen im Hafenhinterland (Wilhelmshaven, Emden, Cuxhaven): Je nachdem, ob die Halle beheizt wird, ist der Wärmeanteil niedrig, und Beleuchtung und Torbetrieb bestimmen die Stromwerte.
  • Bürogebäude in Hannover: Heizung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung greifen ineinander. Bei Bestandsgebäuden der 1960er bis 1980er Jahre besteht häufig ein hoher Sanierungsbedarf.

Die Beispiele sind typische Konstellationen, keine Aussagen über bestimmte Objekte. Wie viel ein einzelnes Gebäude tatsächlich ausweist, zeigt erst die Berechnung. Gerechnet wird in Nutzungszonen nach DIN V 18599, bei Nichtwohngebäuden Zone für Zone.

Was passiert, wenn der Ausweis fehlt oder falsch ist?

Dann kann ein Bußgeld fällig werden: bis zu 10.000 Euro bei fehlendem oder falschem Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, bis zu 5.000 Euro bei Nichtvorlage in der Besichtigung oder fehlender Übergabe (§ 108 GModG).

In der Praxis ist der Vollzug durch die Länder eher zurückhaltend. Das Hauptrisiko liegt woanders: bei der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, wenn ein Inserat die vorgeschriebenen Angaben nicht enthält. Makler haften dafür selbst. Für Nichtwohngebäude verlangt § 87 GModG in Anzeigen bis Ende 2026 die Ausweisart, den Endenergiewert getrennt nach Wärme und Strom und die wesentlichen Energieträger.

Zusätzlich kann ein fehlender Ausweis Verhandlungen bremsen, gerade wenn ein Käufer den Zeitplan eng getaktet hat und Unterlagen nachfordert. Banken, Investoren und Mieter fragen zunehmend nach Energiedaten. Eine gesetzliche Pflicht der Banken, einen Bedarfsausweis zu verlangen, ist nicht belegt. Für Eigentümer ist er trotzdem eine saubere Grundlage, weil er Zahlen liefert, die jeder nachvollziehen kann.

Wer darf den Ausweis ausstellen, und wie läuft es bei uns ab?

Ausstellen dürfen nur Personen mit einer Qualifikation nach § 88 GModG. Jeder Ausweis bekommt vor der Ausstellung eine Registriernummer vom DIBt. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise, jeden mit DIBt-Registriernummer, und das zu 100 Prozent digital.

So läuft es ab:

  1. Sie schicken Grundrisse oder Flächen, das Baujahr, Fotos und das Typenschild der Heizung. Mehr braucht es nicht.
  2. Wir sagen Ihnen in der kostenlosen Vorprüfung, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und was noch fehlt.
  3. Sie bestellen zum Festpreis von 899 Euro: inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer.
  4. Wir liefern innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Der Ausweis ist zehn Jahre gültig.

Es gibt keinen Vor-Ort-Termin: Alles läuft per Telefon, E-Mail und Foto, und Sie schicken uns nur das, was Sie ohnehin zur Hand haben. Alle Preise sind Endpreise, als Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen wir keine Umsatzsteuer aus. Eine Geld-zurück-Garantie gilt zusätzlich.

Muss ich nach den Empfehlungen im Ausweis sanieren?

Nein. Die Empfehlungen sind Pflichtbestandteil des Dokuments, inhaltlich aber nur ein Hinweis. Aus ihnen folgt keine Pflicht, und aus einer schlechten Klasse ebenso wenig.

Eine Pflicht gibt es dennoch, nur an anderer Stelle: § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung verlangt für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude ab 1. Januar 2030 höchstens das 3,5-Fache und ab 1. Januar 2033 höchstens das 2,95-Fache des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes. Erfüllungsfiktionen und Ausnahmen gehen vor, etwa für Gebäude ab Baujahr 1996 mit Wärmeschutz auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung 1995 oder für Baudenkmäler. Der Ausweis löst die Pflicht nicht aus. Einen Überblick gibt der Ratgeber Sanierungspflicht.

Als Anlaufstelle für Fragen zu Energieeffizienz und Förderung nennt das Land die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN). Förderprogramme der NBank können sich laufend ändern, prüfen Sie diese deshalb vor einer Investition aktuell.

Was ist Ihr nächster Schritt?

Prüfen Sie das Feld „gültig bis“ in Ihrem Ausweis. Fehlt er oder läuft er vor dem nächsten Verkauf, der nächsten Vermietung oder Verlängerung ab, starten Sie die kostenlose Vorprüfung.

Wir sagen Ihnen vorab, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt und welche Unterlagen noch gebraucht werden. Danach bekommen Sie den Bedarfsausweis zum Festpreis von 899 Euro. Zur kostenlosen Vorprüfung, zum Rechner oder telefonisch unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Die Angebotsseite für Gewerbe finden Sie unter Bedarfsausweis Nichtwohngebäude.

Häufige Fragen

Wer muss in einem Kauf- oder Mietvertrag den Ausweis vorlegen?

Der Eigentümer oder Vermieter, bei einem Verkauf der Verkäufer. Vorgelegt wird spätestens bei der Besichtigung durch den Interessenten, nach Vertragsschluss wird der Ausweis übergeben. Makler stehen ausdrücklich mit in der Pflicht, wenn sie das Objekt anbieten.

Kann ich einen vorhandenen Ausweis weiter nutzen, wenn ich 2027 verlängere?

Ja, solange er gültig ist. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab Ausstellung. Ausweise, die bis Ende 2026 ausgestellt werden, bleiben gültig und müssen nicht umgeschrieben werden. Neu ausstellen müssen Sie nur, wenn der vorhandene abgelaufen ist oder fehlt.

Was bedeuten die zwei Zahlen für Wärme und Strom?

Bei Nichtwohngebäuden wird der Endenergiebedarf getrennt für Wärme und Strom ausgewiesen. Strom steckt in Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Hilfsenergie, Wärme in Heizung und Warmwasser. So sehen Sie, ob ein Gebäude eher ein Wärme- oder ein Stromverbraucher ist, was bei Kühllagern und Praxen sehr unterschiedlich ausfällt.

Muss ich nach der Empfehlung im Ausweis modernisieren?

Nein. Die Modernisierungsempfehlungen sind ein Hinweis, keine Anordnung. Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten zwar ab 2030 und 2033 eigene Renovierungsanforderungen nach § 40 GModG. Der Energieausweis selbst löst sie aber nicht aus.

Wie lange dauert es, bis ich den Ausweis habe?

Bei vollständigen Unterlagen liefern wir den Bedarfsausweis innerhalb von 24 Stunden. Bei sehr großen oder komplexen Objekten nennt die kostenlose Vorprüfung vorab den verbindlichen Festpreis und klärt, welche Unterlagen noch fehlen.

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

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