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Energieausweis für Hotels und Pensionen: Was Betreiber in Niedersachsen wissen müssen

Zuletzt aktualisiert am 11. Oktober 20268 Minuten LesezeitVon Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer
Backsteinpension an der niedersächsischen Nordseeküste mit Deich und Windrädern im Hintergrund

Ein Hotel oder eine Pension braucht einen Energieausweis, sobald Sie das Haus verkaufen, vermieten, verpachten oder (ab 2027) einen Pacht- oder Mietvertrag verlängern. Bei Nichtwohngebäuden empfehlen wir den Bedarfsausweis nach DIN V 18599, der ab 01.01.2027 ohnehin der einzige zulässige Weg ist. Wir erstellen ihn zum Festpreis von 899 €, ohne Vor-Ort-Termin.

Ein Hotel ist kein Bürohaus mit Betten. Es ist ein Gebäude mit mehreren Betriebsarten unter einem Dach: Zimmer, die nachts gebraucht werden, eine Küche, die morgens und abends arbeitet, vielleicht eine Sauna, die den ganzen Tag Wärme zieht. Der Energieausweis muss das abbilden. Dieser Ratgeber zeigt, wie das geht, und was Sie als Betreiber oder Eigentümer in Niedersachsen dafür bereithalten.

Hinweis zur Rechtslage: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) gilt in Teilen schon, das neue Energieausweisrecht aber erst ab 01.01.2027. Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis, danach nur noch den Bedarfsausweis.

Wann braucht ein Hotel oder eine Pension einen Energieausweis?

Immer dann, wenn das Gebäude den Besitzer oder Betreiber wechselt oder ein Vertrag weiterläuft: bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing. Nach § 80 GModG müssen Sie den Ausweis Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben. Ab 01.01.2027 gilt das ausdrücklich auch bei der Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags.

Das trifft in der Praxis vor allem zwei Gruppen. Erstens Eigentümer, die ein Haus verkaufen, weil die Nachfolge in der Familie fehlt. Zweitens Verpächter, deren Pächter wechselt. Gerade in Niedersachsen, wo viele Gasthöfe und Pensionen seit Jahrzehnten in einer Hand liegen, kommt der Ausweis oft erstmals ins Spiel, wenn der Generationswechsel ansteht.

Ohne Anlass brauchen Sie keinen Ausweis auf Vorrat. Fehlt er bei einem Anlass, drohen nach § 108 GModG bis zu 10.000 € Bußgeld, bei Nichtvorlage in der Besichtigung bis zu 5.000 €. In der Praxis ist das größere Risiko ein geplatzter Termin: Kaufinteressenten und Banken fragen danach, bevor sie rechnen.

Warum ist für Beherbergungsbetriebe der Bedarfsausweis der bessere Weg?

Weil der Verbrauch eines Hotels vom Geschäft abhängt, nicht vom Gebäude. Ein Verbrauchsausweis misst, was über mehrere Jahre verbraucht wurde. Ein verregneter Sommer an der Nordsee, ein halbes Jahr Umbau, ein Messejahr mit voll belegten Häusern: Jede dieser Schwankungen landet im Zahlenwert, obwohl sich an Wand und Heizung nichts geändert hat.

Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude selbst: Hülle, Anlagentechnik, Nutzungsprofile. Er ist unabhängig von Auslastung und vom Verhalten der Gäste. Das macht ihn für Käufer vergleichbar und für Sie planbar.

Dazu kommt die Rechtslage. Ab 01.01.2027 ist bei Nichtwohngebäuden nur noch der Bedarfsausweis zulässig. Der Verbrauchsausweis bleibt Gebäuden vorbehalten, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, eine Austauschpflicht gibt es nicht. Ihre Verbrauchsrechnungen sind trotzdem nicht wertlos: Wir legen sie als Plausibilitätsanker neben die Rechnung.

Wie wird ein Haus mit Zimmern, Küche und Sauna gerechnet?

Zonenweise. Die DIN V 18599 teilt das Gebäude in Bereiche mit gleichem Nutzungsprofil und rechnet jeden getrennt. Am Ende wird zum Gesamtgebäude zusammengeführt. Für ein typisches Haus sieht das so aus:

ZoneWarum eigenes ProfilWas wir von Ihnen brauchen
GästezimmerNutzung vor allem abends, nachts und morgens, Bad mit WarmwasserZimmeranzahl, Fläche, Heizkörper oder Klimagerät
Flure, TreppenhausDurchgangsflächen mit kurzer AufenthaltsdauerFläche, ob beheizt, Beleuchtungsart
Rezeption, EmpfangÖffnungszeiten weichen von den Zimmern abBesetzte Zeiten, Fensteranteil
Frühstücks- und GastraumTagsüber und abends genutzt, LüftungsbedarfFläche, Öffnungszeiten, Lüftung
KücheHohe interne Lasten, Abluft und KühlungGeräte, Abluftanlage, Kühlzellen
Wellness, Sauna, SchwimmbadHohe Temperatur, Feuchte, lange LaufzeitBeckenvolumen, Saunatyp, Betriebszeiten
TechnikraumHeizung und Warmwasser selbst, VerteilverlusteFoto vom Typenschild

Die Zonierung gehört zum Kern der Berechnung. Wer sie weglässt und das Haus pauschal als Bürogebäude rechnet, liegt falsch: Gästezimmer und Sauna haben völlig andere Bedarfe. Wie das Prinzip allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber zur Zonierung bei Nichtwohngebäuden.

Eine Besonderheit: Nicht jeder Bereich hat in der Norm ein eigenes Nutzungsprofil. Wir wählen dann das sachnächste Profil und passen die Betriebszeit an Ihren Betrieb an, statt zu schätzen.

Was gilt für die Wohnung der Wirtsfamilie und für Ferienwohnungen?

Das entscheidet das Flächenverhältnis. Ein Gasthof, in dem die Inhaberfamilie im Dachgeschoss wohnt, ist meist weiter ein Nichtwohngebäude mit untergeordnetem Wohnteil. Vermieten Sie dagegen dauerhaft mehrere Wohnungen im selben Haus, kann ein Mischgebäude vorliegen.

Die Rechtslage dazu hat zwei Phasen. Bis 31.12.2026 trennt man Wohn- und Nichtwohnteil, wenn der Nichtwohnanteil erheblich ist und sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich unterscheiden. Dann entstehen zwei Ausweise. Wir stellen sie als Paket für 899 € aus, statt 1.298 € einzeln. Ab 01.01.2027 gilt ein einziger Bedarfsausweis für das ganze Gebäude mit mehreren Zonen. Das Gesetz spricht dann davon, dass „nicht unerhebliche Teile“ der Nutzfläche anderen Zwecken dienen. Mehr dazu auf der Seite zum Mischgebäude.

Ferienwohnungen in einem separaten Haus mit eigener Heizung sind ein eigenes Gebäude und ein eigener Ausweis. Ein Foto der Anlage und ein Grundriss genügen, um das einzuordnen.

Welche Häuser sind in Niedersachsen typisch, und was macht sie rechenbar?

Niedersachsen hat wenige Hotelsorten, aber sie sind sehr verschieden. Wer sie kennt, weiß, worauf es bei der Berechnung ankommt.

Küste und Inseln. Nordseebäder wie Cuxhaven, Pensionen in Ostfriesland und auf den Inseln leben von der Saison. Bei älteren Häusern mit späteren Anbauten sind Fenster, Dachflächen und Heizung oft in unterschiedlichen Jahren erneuert worden. Für uns heißt das: Baujahr der einzelnen Gebäudeteile erfassen, nicht nur das Hauptbaujahr.

Heide, Harz und Weserbergland. Gasthöfe in der Lüneburger Heide, Hotels im Harz bei Goslar und Häuser im Weserbergland sind oft Fachwerk- oder Altbauten mit Anbauten. Wo ein Haus mit Holz oder Pellets heizt, ist relevant, dass sich ab 2027 der Primärenergiefaktor für Biomasse ändert (von 0,2 auf 0,7, bei Strom von 1,8 auf 1,5). Für denselben Kessel kann ein Ausweis nach dem neuen Recht also anders ausfallen als einer von 2026.

Messe- und Geschäftshotels. Rund um das Messegelände in Hannover und an Industriestandorten wie Wolfsburg oder Salzgitter stehen Häuser mit hoher Wochentagsauslastung, Tagungsräumen und Klimatisierung. Hier sind Lüftungsanlagen und Kälte wichtig, nicht die Heizkörper.

Landgasthöfe mit Saal. Im Oldenburger Münsterland, im Emsland und im Weser-Ems-Gebiet gibt es viele Gasthöfe mit Saal, Kegelbahn und einigen Gästezimmern. Der Saal hat ein anderes Profil als die Zimmer und wird selten genutzt, aber gelegentlich voll beheizt. Auch er wird als eigene Zone gerechnet.

Ein Punkt gilt für alle: Die Berechnung nutzt ein einheitliches Referenzklima (Potsdam). Ein Haus auf Norderney und eines in Hannover werden also unter denselben Wetterannahmen gerechnet. Das ist gewollt, weil Ausweise vergleichbar sein sollen, und ein häufiger Irrtum bei Betreibern an der Küste.

Muss der Ausweis im Foyer aushängen?

Nur unter zwei Bedingungen gleichzeitig. Nach § 80 Abs. 7 GModG müssen Gebäude mit mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr, die nicht behördlich genutzt werden, einen vorhandenen Ausweis gut sichtbar aushängen. Die Regel verlangt keinen Ausweis auf Vorrat, sie greift erst, wenn einer vorliegt.

Ob ein Beherbergungsbetrieb „starken Publikumsverkehr“ hat, lässt sich nicht pauschal sagen. Ein kleines Haus mit 12 Zimmern dürfte kaum darunter fallen, ein großes Haus mit öffentlichem Restaurant und Tagungsbetrieb eher. Sicherheitshalber gilt: Wer einen Ausweis hat und über 500 Quadratmeter liegt, hängt ihn auf. Einzelheiten finden Sie im Ratgeber zur Aushangpflicht.

Welche Unterlagen und Fotos brauchen wir?

Weniger, als Sie vermutlich denken. Folgendes reicht für die meisten Häuser:

  • Grundrisse mit Zimmern und Flächen je Zone, auch Skizzen oder Brandschutzpläne
  • Baujahr des Hauses und der Anbauten, Jahr der letzten größeren Erneuerungen
  • Ein Foto vom Typenschild von Heizung und Warmwasserbereitung
  • Hinweis auf Lüftungs-, Klima- und Kälteanlagen
  • Bei Wellness: Beckenvolumen und Saunatyp
  • Rechnungen zu Fenster-, Dach- oder Heizungsarbeiten, soweit vorhanden

Fehlt etwas, klären wir es am Telefon oder per Handyfoto. Niemand kommt zu Ihnen ins Haus, es gibt keinen Vor-Ort-Termin. Die vollständige Liste steht in der Checkliste Unterlagen.

Wie sieht ein Beispiel aus einem Landgasthof in der Heide aus?

Die folgende Beispielrechnung ist frei gewählt und keine Kundenreferenz. Ein Landgasthof in der Lüneburger Heide, Hauptgebäude aus der Nachkriegszeit, später ein Anbau mit zehn Gästezimmern, dazu ein Saal für Feiern und eine Gaststube mit Küche. Die Inhaberfamilie wohnt im Obergeschoss des Altbaus.

Daraus entstehen vier Zonen: Gästezimmer im Anbau, Gaststube mit Küche, Saal und Flure. Die Familienwohnung bleibt als untergeordneter Wohnteil im Gebäude, solange sie im Verhältnis zur Gesamtfläche klein ist und nicht dauerhaft an Dritte vergeben wird. Der Saal bekommt ein eigenes Profil mit seltener, aber voller Nutzung. Die Küche wird mit der Gaststube zusammengefasst, ihre Prozessenergie wird von der Gebäudeenergie getrennt betrachtet.

Was am Anfang oft fehlt, ist das Typenschild der Heizung. Das lösen Sie mit einem Handyfoto vom Kesselschild. Brandschutzpläne oder alte Bauzeichnungen ersetzen fehlende Grundrisse. Mehr braucht es meist nicht.

Welche Modernisierungsempfehlungen bekommt ein Hotel?

Der Ausweis enthält Empfehlungen zur Verbesserung, und bei Beherbergungsbetrieben liegen die Ansatzpunkte meist an wenigen Stellen. Typisch sind der Zustand von Fenstern und Dach, die Art der Warmwasserbereitung (bei Hotels ein großer Posten, weil jedes Zimmer ein Bad hat), die Lüftung von Küche, Saal und Wellnessbereich sowie die Beleuchtung in Fluren und Gasträumen.

Die Empfehlungen sind kein Sanierungsplan und keine Verpflichtung. Sie helfen aber in zwei Situationen: bei Verkaufsverhandlungen, weil ein Käufer sieht, wo das Haus steht und was ihn erwartet, und bei der Planung einer Förderung. Welche Programme passen, steht in den Ratgebern zu BAFA und Landesförderung, die Sie über die Ratgeberübersicht finden.

Welche Klasse bekommt ein Hotel, und was folgt aus einem schwachen Wert?

Bis 31.12.2026 gar keine. Nichtwohngebäude haben bis dahin keine Effizienzklasse. Ihr Ausweis zeigt Kennwerte für Endenergie und Primärenergie. Die Klassen A bis G kommen erst ab 01.01.2027, bemessen am Verhältnis zu einem rechnerischen Referenzgebäude. Klasse A ist dabei Nullemissionsgebäuden vorbehalten. Wo Ihr Haus beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, sagt Ihnen die Vorprüfung als Einschätzung, nicht als Zusage.

Wichtig für Eigentümer älterer Häuser: Das Gesetz sieht für bestehende Nichtwohngebäude Renovierungsanforderungen vor. Ab 01.01.2030 darf der Primärenergiebedarf höchstens das 3,5-Fache des Referenzgebäudes betragen, ab 01.01.2033 das 2,95-Fache (§ 40 neu). Es gibt Ausnahmen, etwa für Baudenkmäler. Der Ausweis löst diese Pflicht nicht aus. Er zeigt aber, wo Ihr Haus steht, und mit den Modernisierungsempfehlungen, wo sich der erste Euro lohnt.

Was kostet der Ausweis, und wie geht es weiter?

Der Bedarfsausweis für Ihr Hotel oder Ihre Pension kostet 899 €, inklusive bis zu vier Nutzungszonen, Modernisierungsempfehlungen und DIBt-Registriernummer, zehn Jahre gültig. Es ist ein Endpreis, wir sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen. Bei sehr großen Häusern nennt die Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis. Mehr zur Preisgestaltung finden Sie auf unseren Kostenseiten.

Ihr nächster Schritt: die kostenlose Vorprüfung. Sie nennen Haus und Anlass, wir sagen Ihnen, wo Ihr Gebäude beim Energiebedarf voraussichtlich liegt, welche Zonen entstehen und was wir noch brauchen. Telefon und WhatsApp: 0152 060 777 67.

Häufige Fragen

Muss ich den Ausweis im Foyer aufhängen?

Nur wenn zwei Dinge zusammenkommen: mehr als 500 Quadratmeter Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr und ein bereits vorhandener Ausweis (§ 80 Abs. 7 GModG). Ob ein Hotel starken Publikumsverkehr hat, hängt vom Haus ab. Ein Ausweis auf Vorrat ist daraus nicht abzuleiten.

Reicht mein alter Verbrauchsausweis, wenn ich 2026 noch verpachte?

Bis 31.12.2026 haben Sie bei Nichtwohngebäuden die Wahl zwischen Bedarf und Verbrauch. Bei Hotels schwanken die Verbrauchswerte mit Auslastung und Saison, deshalb empfehlen wir auch für 2026 den Bedarfsausweis. Ein gültiger Altausweis bleibt zehn Jahre gültig.

Was passiert mit Ferienwohnungen im Nebengebäude?

Das hängt davon ab, ob sie zum selben Gebäude gehören. Ein eigenes Gebäude mit eigener Heizung ist ein eigener Fall. Im selben Haus entscheidet das Verhältnis der Flächen, ob ein Mischgebäude vorliegt. Wir klären das in der kostenlosen Vorprüfung.

Rechnen Sie für ein Haus an der Küste mit Küstenklima?

Nein. Die Berechnung nach DIN V 18599 verwendet ein bundeseinheitliches Referenzklima (Potsdam). Das macht Ausweise vergleichbar, egal ob das Haus auf einer Insel, in der Heide oder in Hannover steht.

Wie schnell bekomme ich den Ausweis, wenn der Notartermin feststeht?

Nach vollständigen Unterlagen liefern wir innerhalb von 24 Stunden. Wenn ein Termin drängt, nennen Sie ihn gleich im ersten Gespräch, dann prüfen wir zuerst, was noch fehlt.

Was kostet ein Ausweis für ein großes Haus mit Wellnessbereich?

Der Festpreis von 899 € gilt für Nichtwohngebäude einschließlich bis zu vier Nutzungszonen. Bei sehr großen oder komplexen Häusern nennt die kostenlose Vorprüfung vorab einen verbindlichen Festpreis, bevor Sie beauftragen.

Quellen

Stephan Grosser, Gründer & Geschäftsführer

Stephan GrosserGründer & Geschäftsführer, Immobilienexperte seit über 18 Jahren. Wir erstellen seit 2018 Energieausweise für Gewerbe, Praxen, Hallen und Wohngebäude, jeden mit DIBt-Registriernummer.

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Schicken Sie uns, was Sie zum Gebäude haben. Wir prüfen kostenlos vorab, nennen den Festpreis und liefern den Ausweis innerhalb von 24 Stunden nach vollständigen Unterlagen.

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